Urheberrecht, Lizenzen und Syncs verstehen dank Virginie Berger

Urheberrecht, Lizenzen und Syncs verstehen dank Virginie Berger

Erhalte schnellen, aufschlussreichen Support sowie Werbetipps, Tools und Tricks sowie den Vertrieb an über 100 Musik-Streaming-Plattformen, wenn du deine Tracks mit LANDR veröffentlichst. Veröffentliche einen Track.

Kenne deine Rechte – das ist essentiell, wenn du als unabhängiger Musiker arbeitest.

Die legalen Aspekte der Musik können jedem Musiker Kopfschmerzen bereiten. Doch als unabhängiger Musiker es ist unabdingbar, auch diese Seite der Branche zu kennen.

Wenn du deine Rechte kennst, weißt du, wann dir Geld für deine Musik zusteht.

Musiklizenzierung sind in der heutigen Musikindustrie zu einer komplizierten und chaotischen Angelegenheit geworden. Wo sollen wir bloß anfangen? Urheberrecht, Lizenzen und Syncs… Was bedeutet das eigentlich alles? Inwiefern unterscheiden sie sich?

Virginie Berger kennt die Antworten. Berger ist die Geschäftsführerin des Zentrums für Musik-Lizenzierung Armonia, dem ersten solchen Projekt, das sich über ganz Europa erstreckt. Seine Mission ist es, die Online-Musiklizenzierung und -verwertung zu vereinfachen und so Deals auszuhandeln, die für alle fair sind.

Im Folgenden teilt Berger alles, was du über Urheberrecht, Musiklizenzen und Syncs wissen musst, um so herauszufinden, wann und wie du dich für deine Musik bezahlen lassen solltest.

Was ist musikalisches Urheberrecht?

Das Urheberrecht (oder Copyright) ist das Recht am geistigen Eigentum deines Werkes, das auf den folgenden zwei Prinzipien beruht:

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1. Moralisches Recht:

Die Anerkennung des Eigentums des Werkes und der Respekt der Unantastbarkeit des Werkes. Es wird immer dem Urheber oder der Urheberin gehören. Leider werden in den USA zum Beispiel moralische Rechte nicht anerkannt.

2. Wirtschaftliches Recht:

Die UrheberInnen haben das exklusive Recht, die Verwertung ihres Werkes durch öffentliche Aufführung oder Reproduktion zu autorisieren und für die Nutzung ihres Werkes entschädigt zu werden. Ein Urheber oder eine Urheberin kann eine kollektive Verwaltungsgesellschaft damit beauftragen, ihre wirtschaftlichen Rechte zu verwalten.

Was ist eine Musiklizenzierung?

Musiklizenzierung ist das lizenzierte Nutzen urheberrechtlich geschützter Musik für Rechte zur öffentlichen Aufführung.

Musiklizenzierung ist das lizenzierte Nutzen urheberrechtlich geschützter Musik für Rechte der öffentlichen Aufführung. Jedes Mal, wenn eine Aufnahme der Komposition als Teil einer öffentlichen Ausstrahlung gespielt wird, muss eine Lizenz vom Songwriter/der Songwriterin oder dem Herausgeber/der Herausgeberin eingeholt werden.

Der Besitzer/die Besitzerin eines urheberrechtlich geschützten Werks verfügt über die exklusiven Rechte, das urheberrechtlich geschützten Werk zu reproduzieren, zu vertreiben, öffentlich aufzuführen, zu zeigen und zu adaptieren. Dies beinhaltet auch das Recht, andere zu autorisieren oder anderen zu verbieten, diese Rechte auszuüben.

Das heißt, dass für die meiste Musik, die in Mainstream-Programmen ausgestrahlt wird, eine Lizenz erlangt werden muss und Lizenzgebühren gezahlt werden müssen. Je nach Nutzung sind unterschiedliche Lizenzen nötig. Es hängt außerdem auch von der Art der Nutzung ab, ob die Lizenz vom Herausgeber/der Herausgeberin, der Plattenfirma oder beiden eingeholt werden muss.

Wer kümmert sich um die Musiklizenzierung?

Für das Lizensieren öffentlicher Auftritte sind Verwertungsgesellschaften verantwortlich.

Statt jeden Song einzeln lizensieren zu lassen, schließen Sendeanstalten Pauschallizenzen mit Verwertungsgesellschaften ab, die die Nutzung aller musikalischen Kompositionen in ihrem Repertoire autorisieren. Die Pauschallizenz autorisiert die Nutzung der Musik im Radio, doch auch auf Streaming-Plattformen wie Spotify und YouTube.

Daher ist es für MusikerInnen und SongwriterInnen so wichtig, Mitglieder solcher Gesellschaften zu sein. Anhand ihrer Vereinbarungen sammeln sie im Namen der MusikerInnen Geld ein und geben es ihnen.

Daher ist es für MusikerInnen und SongwriterInnen so wichtig, Mitglieder einer Vewertungsgesellschaft wie der GEMA zu sein. Anhand ihrer Vereinbarungen sammeln sie im Namen der MusikerInnen ein und geben es ihnen.

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Streaming und Downloads erfordern Lizenzen sowohl für mechanische Rechte (das Recht, das musikalische Werk oder Noten eines anderen Urheberrechtseigentümers aufzunehmen, herzustellen oder zu vertreiben) als auch Aufführungsrechte (das Recht, Musik in der Offentlichkeit, einschließlich Konzerten, Restaurants, Nachtclubs etc., aufzuführen) mit einer zutreffenden Aufteilung, die von jeder Verwertungsgesellschaft für ihr eigenes Gebiet festgelegt wird.

In Frankreich zum Beispiel sieht die Aufteilung zwischen mechanischem Recht/Aufführungsrecht folgendermaßen aus:

  • 90/10 für Downloads
  • 75/25 für auf Abonnements basierendem On-Demand-Streaming mit Offline-Cache
  • 50/50 für On-Demand-Streaming mit Werbeanzeigen

Für Angloamerikanische Repertoires liegen die mechanischen Rechte zu 100% beim Herausgeber/der Herausgeberin.

Was sind Syncs?

Sync-Lizenzen sind Vereinbarungen für die Nutzung von Musik in audiovisuellen Projekten. Syncs (Synchronisierungsrechte) sind mit die am häufigsten genutzten Lizenzen auf dem Markt.

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Wenn Musik als Teil des Soundtracks eines Films, einer Fernsehsendung oder ähnlichen Medien reproduziert wird, nennt man das eine Synchronisation.

Bestimmte Arten der Nutzung von Musik in Rundfunkprogrammen können nicht nur die öffentliche Aufführung der Musik beinhalten, sondern auch die Reproduktion des Songs und der Master-Aufnahme. In solchen Fällen müssen zusätzlich auch Lizenzen eingeholt werden, die die Reproduktion abdecken.

Wenn Musik als Teil des Soundtracks eines Films, einer Fernsehsendung oder ähnlichen Medien reproduziert wird, nennt man das eine Synchronisation. Es muss eine sogenannte Sync-Lizenz vom Herausgeber oder dem Songwriter, dem die Komposition gehört, eingeholt werden.

Genau genommen erlaubt eine Sync-Lizenz die Reproduktion einer Komposition in zeitlich festgelegter Beziehung zu den sich bewegenden Bildern in einem audiovisuellen Werk. Der Produzent/die Produzentin, nicht die Sendeanstalt, ist herkömmlicherweise dafür verantwortlich, die Sync-Lizenz einzuholen.

Auf ähnliche Weise muss, wenn Musik mit sich bewegenden Bildern für Fernsehen oder andere audiovisuelle Produktionen synchronisiert wird, eine Lizenz für die Nutzung der Aufnahme eingeholt werden. Diese Lizenz wird auch Master-Lizenz genannt und wird normalerweise beim Produzenten/der Produzentin, nicht der Sendeanstalt, eingeholt.

In seltenen Fällen kann es sein, dass man die Musik auch ohne Lizenz nutzen kann. Unter der Regelung zur lauteren Nutzung kann die Nutzung begrenzter Teile des urheberrechtlich geschützten Materials zu Lehr- Recherche-, Kritik-, Berichterstattungs- oder Satire-Zwecken erlaubt sein.

Leider gibt dieses Gesetz nicht klar an, was genau unter ‘lautere Nutzung’ fällt und was nicht. Es ist stets ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, bevor man Musik unter der Regelung zur lauteren Nutzung benutzt.

Was sind die zentralen Herausforderungen in der Industrie, wenn es um die Lizenzierung geht?

Die zentrale Herausforderung im heutigen Lizenzierungssystem besteht in der Identifikation von Werken.

Die zentrale Herausforderung im heutigen Lizenzierungssystem besteht in der Identifikation von Werken.
Verwertungsgesellschaften sind auf Metadaten angewiesen, um Werke zu identifizieren. Häufig sind die verfügbaren Informationen nicht qualitativ genug, um ein Werk seinen RechteinhaberInnen zuzuordnen.

Außerdem stützt sich das internationale Lizenzierungssystem auf zwei Arten von Informationen: die Daten der Klangaufnahme, die mit den International Standard Recording Codes (ISRCs) verbunden sind, und die Daten der Veröffentlichung, die mit den International Standard Work Codes (ISWCs) verbunden sind. Es gibt kein System, das die beiden verbindet, und DrittanbieterInnen haben darauf häufig keinen Zugriff.

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Um relevant zu bleiben, stützen sich Verwaltungsgesellschaften auf die Zusammenarbeit mit anderen, und ihre Zukunft hängt stark vom Erfolg solcher Initiativen ab.

Technologien wie der akustische Fingerabdruck, die Anreicherung von Metadaten oder Blockchains wurden entwickelt, um nach und nach die Anzahl unidentifizierter Werke zu reduzieren. Es werden jedoch jeden Tag tausende neuer Werke zu tausenden von Musik-Datenbanken, die innerhalb der Industrie existieren, hinzugefügt, was die Aufgabe ziemlich schwierig macht. Initiativen zentralisierter Repertoire-Datenbanken gab es in der Vergangenheit bereits, sie waren jedoch bisher wenig erfolgreich.

Um relevant zu bleiben, stützen sich Verwaltungsgesellschaften auf die Zusammenarbeit mit anderen, und ihre Zukunft hängt stark vom Erfolg solcher Initiativen ab. Nicht nur nur was die Lizenzierung anbelangt, sondern auch in Hinblick auf technische und technologische Aspekte. So sollen kollektiv die Herausforderungen angegangen werden, denen die Branche derzeit gegenübersteht, wenn es um die abgefahrenen Massen der zu bearbeitenden Daten, die Identifikation von Werken, das Zusammenbringen von Tonaufnahmen (ISRC-Codes) mit Veröffentlichungsdaten (ISWC-Codes) und den transparenten Umgang mit der Blockchain-Technologie geht.

Gemeinschaftliche Initiativen florieren in letzter Zeit, so zum Beispiel der Plan für eine gemeinsame Datenbank, den ASCAP und BMI auf die Beine gestellt haben, das Blockchain-Projekt von SACEM/PRS/ASCAP, die Initiative der nordischen Gesellschaften für Musik-Urheberrecht Polaris Future Lab, die Partnerschaft von ASCAP/PRS/STIM mit dem schwedischen Startup Auddly… Unser gemeinsames Backoffice-System bei Armonia bereinigt Metadaten und reichert sie an, und zwar in einem Tempo von 2 Gigbabytes pro Minute. Es kümmert sich auch um Big Data und verarbeitet jeden Monat circa 0,5 TB an Daten in hunderten von Dateien.

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Leticia Trandafir

Leticia is a lover of acid basslines and hypnotic techno. She DJs and produces under the name softcoresoft. Writer at LANDR.

@Leticia Trandafir

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